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I.
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Geltungsbereich
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Aufträge werden zu den nachfolgenden
Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der
Schriftform.
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II.
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Auftragserteilung und Leistungsumfang
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1.
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TRIPLEX Service GmbH erbringt Service-Leistungen,
Lieferungen und sonstige Leistungen nach Maßgabe und in dem
Umfang, wie vom Kunden im Auftrag (auch online Auftrag) beschrieben.
Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers
widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Abweichungen
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
Die Ersatzteillieferung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der
Ware gelten diese Bedingungen als angenommen.
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2.
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Hat der Kunde bei Auftragserteilung den
Service-Auftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die
Behebung bestimmter Mängel begrenzt, setzt TRIPLEX Service GmbH das
Gerät so instand, dass die volle Funktionstüchtigkeit im Sinne
der technischen Beschreibung hergestellt ist.
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3.
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Hat der Kunde den Auftrag im vorher beschriebenen
Sinne beschränkt, wird TRIPLEX Service GmbH nur die in Auftrag
gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die
Funktionstüchtigkeit im Sinne der technischen Beschreibung herstellen.
In solchen Fällen kann das Gerät trotz der
ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur noch schwerwiegende
Störungen aufweisen.
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4.
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Setzt der Kunde TRIPLEX Service GmbH eine
Reparaturkostengrenze, die sich immer ohne Mehrwertsteuer versteht und kann
die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden,
wird, sobald das fest steht, die Reparaturmaßnahme erst
weitergeführt, wenn das Einverständnis des Kunden für die
Durchführung zu den erforderlichen höheren Kosten eingeholt
worden ist. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und wird als
Kostenvoranschlag
(siehe § III.)berechnet. Verweigert der Kunde
sein Einverständnis zu der vollständigen Reparatur zu
höheren Kosten, erhält er das Gerät gegen Berechnung der
Kostenvoranschlagspauschale zurück.
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5.
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Unsere Online- Angebote sind unverbindlich und
freibleibend. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische
Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
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III.
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Kostenermittlungen / Ersatzteilpreise
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1.
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TRIPLEX Service GmbH erstellt Kostenermittlungen
auch Kostenvoranschlag genannt, nur auf besonderen Auftrag zu diesen
Bedingungen sowie immer dann, wenn eine vom Kunden gesetzte Reparaturkostengrenze
nicht eingehalten werden kann. Sie sind grundsätzlich kostenpflichtig
und werden pauschal zu den gültigen Preisen der Service-Preisliste
berechnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Reparaturen nach
Kostenermittlungen werden ausgeführt wenn der Reparaturauftrag binnen
90 Tagen erteilt und das Gerät zwischen Kostenermittlungserstellung
und Auftrag nicht benutzt worden ist. Die Durchführung nicht
vereinbarter Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers,
es sei denn, dieser ist kurzfristig nicht erreichbar, die Arbeiten sind
notwendig und die Gesamtkosten erhöhen sich hierdurch nicht um einen
höheren Prozentsatz als 15%.
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2.
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Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung einer
Kostenermittlung sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich.
Diese Folgen lassen sich häufig auch dann nicht beheben, wenn der
Kunde nach Kenntnisnahme der Kostenermittlung den Reparaturauftrag nicht
erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand
zurückversetzt wird, besteht nur gegen Kostenerstattung.
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3.
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Die Ersatzteilpreise sind freibleibend und gelten
ab Lager Mainz netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. Preisänderungen und
Druckfehler vorbehalten.
Es gibt keine
Mindestbestellmenge und auch keine Mindermengenzuschläge.
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IV.
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Auftragsabwicklung, wenn kein Fehler
festgestellt werden kann
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1.
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Wird der Service-Auftrag von einem Händler
oder einer Fachwerkstatt erteilt, ist er/sie nach besten Kräften
verpflichtet, durch geeignete Vorprüfung auszuschließen, dass
das Gerät fehlerfrei ist.
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2.
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Fehlerfrei ist ein Gerät dann, wenn es unter
bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen einwandfrei arbeitet.
Alle Fehler, die durch oder nur bei Verwendung mit anderen Geräten
auftreten und dann reproduzierbar sind, sind nur dann im Rahmen des
Service-Auftrages von TRIPLEX Service GmbH zu beheben, wenn auch die
anderen Geräte und alle beim Endverbraucher dafür verwendeten
Verbindungsteile ebenfalls Gegenstand des Service-Auftrages sind.
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3.
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Stellt sich heraus, dass das Gerät einwandfrei
ist und der Fehler daran nicht reproduzierbar, hat TRIPLEX Service
GmbH den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald diese Feststellung
erfolgt ist. Auch in solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung
der nach der Service-Preisliste ermittelten Kosten.
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V.
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Preiserstellung, Zahlung, Eigentum
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1.
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Maßgeblich für die Berechnung sind die
zum Zeitpunkt der Auftragserledigung gültigen Preise laut
Service-Preisliste.
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2.
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Für die Berechnung werden der erforderliche
Zeitaufwand und die zur Service-Leistung benötigten Ersatzteile
zugrunde gelegt. Hinzu kommt eine Kleinteilepauschale je Reparaturauftrag
für den Aufwand von Verbrauchsmaterialien wie z.B. Lötzinn und
andere Reparaturhilfsmittel, Reparaturmittel, Reinigungsmittel und ähnliches.
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3.
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Ist Abholung des Gerätes durch den Kunden bei
TRIPLEX Service GmbH vereinbart, wird das Gerät nur gegen Barzahlung
oder Zahlung mit EC-Karte ausgehändigt. Die Fertigstellung des
Gerätes bei vereinbarter Abholung wird dem Kunden online angezeigt.
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4.
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Ist ausnahmsweise Auslieferung gegen Rechnung
vereinbart, ist der Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne
jeden Abzug fällig es sei denn es ist ein anderes Zahlungsziel auf der
Rechnung angedruckt.
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5.
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In anderen Fällen versendet TRIPLEX Service GmbH
Reparaturgeräte per Nachnahme an den Kunden.
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6.
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Wird eine Nachnahme nicht eingelöst oder ein
Gerät binnen 30 Tagen ab Versand der Fertigstellungsanzeige nicht
abgeholt, erhält der Kunde eine Nachricht mit der Aufforderung
die Nachnahme einzulösen, beziehungsweise das Gerät abzuholen. Im
Falle des Verzuges haben wir Anspruch auf Erhebung von Lagergebühren
und Verzugszinsen ab 30 Tage nach Rechnungszugang / Benachrichtigung.
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7.
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Wenn der Garantienachweis zu einem Auftrag erst
nach Rechnungserstellung beigebracht wird, stellt TRIPLEX Service GmbH dem
Auftraggeber eine Buchungskostenpauschale in Höhe von € 15 in
Rechnung.
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8.
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Garantiereparaturen werden unter Vorbehalt der
Anerkennung durch den Hersteller durchgeführt. Verweigert der
Hersteller die Anerkennung, gehen die Reparaturkosten zu Lasten des Kunden.
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9.
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Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die
Ersatzteillieferungen Eigentum der TRIPLEX Service GmbH. Der Käufer
darf die gelieferten Waren im regelmäßigen Geschäftsverkehr
seinerseits mit Eigentumsvorbehalt weiterveräußern. solange er
nicht im Verzug ist.
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VI.
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Versand, Paketabholung, Transportschäden
und deren Kosten
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1.
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Alle Fracht, Frachtneben- und Verpackungskosten
gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart,
oder es wurde bei der online-Auftragserfassung etwas anderes angezeigt.
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2.
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Für eingesandte/überbrachte oder
abgeholte Pakete geht die Gefahr auf TRIPLEX Service GmbH über,
sobald diese Geräte bei TRIPLEX Service GmbH eingehen.
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3.
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Bei Rückgabe der Geräte geht die Gefahr
mit Aushändigung an den Kunden bei TRIPLEX Service GmbH auf diesen
über. Bei Versand per Post / UPS oder Fracht geht die Gefahr auf den
Kunden über, wenn und sobald das Gerät entweder einem
Spediteur/Frachtführer beziehungsweise der Bundespost übergeben
worden ist oder das Betriebsgelände von TRIPLEX Service GmbH
anderweitig verlassen hat.
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4.
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TRIPLEX Service GmbH wählt mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Versandwege, Spediteure und
Frachtführer für den Rückversand der Geräte aus. Es ist
Sache des Kunden, etwaige Transportschäden und dabei einzuhaltende
Fristen selbst zu beachten und geltend zu machen.
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5.
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Werden Geräte an TRIPLEX Service GmbH
übergeben oder übersandt, erfolgt der Rückversand von
TRIPLEX Service GmbH gegebenenfalls in geeigneter, neuer
handelsüblicher Verpackung. Diese ist vom Kunden gesondert zu
bezahlen.
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6
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TRIPLEX Service GmbH haftet nicht für
Transportschäden oder verdeckte Transportschäden von Sendungen
welche vom Kunden selbst verpackt und durch ein von TRIPLEX Service GmbH
beauftragtes Transportunternehmen abgeholt werden. Verdeckte
Transportschäden sind solche Beschädigungen die nicht
offensichtlich erkennbar sind und erst bei der Bearbeitung durch den
Servicetechniker entdeckt werden. Insofern ist eine fristgerechte Meldung
an den Kunden / Spediteur unter Umständen nicht
gewährleistet und wird vom Kunden akzeptiert. Soweit der Schaden von
dem von TRIPLEX Service GmbH beauftragtes Transportunternehmen anerkannt
wird, haftet TRIPLEX Service GmbH bis zu einem Betrag von 500,00 Euro.
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VII.
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Pfandrecht des Werksunternehmens und unterlassene
Abholung
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1.
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TRIPLEX Service GmbH steht wegen der
auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht
an den Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz von
TRIPLEX Service GmbH gelangt sind.
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2.
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Löst der Kunde das ihm per Nachnahme
übersandte Gerät nach Durchführung der Service-Leistung auch
dann noch nicht ein, nachdem er die oben in Ziffer V. aufgeführte
Aufforderung erhalten hat, oder holt der Kunde das Gerät binnen 4
Wochen nach der zweiten Aufforderung nicht ab, wird TRIPLEX Service GmbH
dem Kunden nach Ablauf der Frist ein Lagergeld in Höhe von 8 Euro pro
Monat berechnen.
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Ist das Gerät auch 3 Monate nach der zweiten Aufforderung
gemäß Ziffer V. nicht abgeholt worden, ist TRIPLEX Service GmbH
zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet und von jeglicher Haftung,
auch für leichtfahrlässige Beschädigung oder Untergang,
frei. Nach Ablauf dieser 3-Monatsfrist steht es TRIPLEX Service GmbH frei,
dem Kunden eine Androhung eines freihändigen Verkaufes zuzusenden. 4
Wochen nach Absenden dieser Androhung darf TRIPLEX Service GmbH das
betreffende Gerät zur Deckung der Service-Leistungsforderung gegen den
Kunden veräußern. Wird dabei ein Mehrerlös erzielt, ist er
an den Kunden auszuzahlen.
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VIII.
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Gewährleistung, Haftung, Rückgaberecht
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a.
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Reparatur
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1.
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TRIPLEX Service GmbH gewährleistet die
einwandfreie Durchführung der Reparatur 12 Monate lang. Die
Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum. Mängel werden
unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie
von TRIPLEX Service GmbH zu vertreten sind. TRIPLEX Service GmbH
gewährleistet die Verwendung einwandfreien Materials bei der Durchführung
von Service-Leistungen für den gleichen Zeitraum. Nach 6 Monaten
erfolgt die Umkehr der Beweispflicht.
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2.
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Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde TRIPLEX
Service GmbH Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem
dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur
Untersuchung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen
TRIPLEX Service GmbH oder dessen Beauftragten zur Verfügung steht.
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3.
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TRIPLEX Service GmbH haftet für
Schäden und Verluste an dem/des Auftragsgegenstandes nur insoweit, als
TRIPLEX Service GmbH oder einen Erfüllungsgehilfen ein
Verschulden trifft. Im Fall der Beschädigung ist TRIPLEX Service GmbH
zur, für den Kunden kostenlosen, Instandsetzung verpflichtet, aber
auch alleine berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder
übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann TRIPLEX Service
GmbH statt dessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des
Zeitwertes eines vergleichbaren Gerätes oder, nach eigener Wahl, durch
Lieferung eines entsprechenden Neugerätes erfüllen. Gleiches gilt
bei Verlust. TRIPLEX Service GmbH haftet in keinem Fall für
Liebhaberwerte oder Vergleichbares
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4.
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Für Schäden anderer Art, sei es am
Gerät oder auch anderweitig, gleich aus welchem Rechtsgrund, so unter
anderem auch in Folge der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen
oder aufgrund unerlaubter Handlungen, haftet TRIPLEX Service GmbH
nur, wenn und soweit solche Schäden durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten von TRIPLEX Service GmbH oder der
Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von TRIPLEX Service GmbH bei der
Ausübung der Ihnen zugewiesenen Aufgaben nach diesem Wartungsvertrag
verursacht worden sind. TRIPLEX Service GmbH ist nach Maßgabe der
vorstehenden Bedingungen nur dann zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden
beziehungsweise zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die aufgetretenen
Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung,
jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken, schriftlich
angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
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5.
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Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne
vorheriges Einverständnis von TRIPLEX Service GmbH Mängel-
beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen
lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat
der Kunde nicht.
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b.
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Ersatzteillieferungen
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1.
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Die Gewährleistung beginnt mit dem Lieferdatum
und beträgt 6 Monate.
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2.
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Der Käufer muß TRIPLEX Service
GmbH den Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 14
Werktage nach Eingang der Lieferung, schriftlich oder per E-Mail mitteilen.
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3.
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Gutschrift erfolgt nur bei Rückgabe in
einwandfreiem, unbenutztem und originalverpacktem Zustand und unter der
Voraussetzung, dass die Rückgabe frei Haus an TRIPLEX Service GmbH
erfolgt ist. Eine
Gutschrift aufgrund zuviel oder falsch bestellter Ersatzteile sowie zum
testen und zur Fehlerermittlung bestellter Ersatzteile erfolgt gegen
Berechnung einer 20%igen Bearbeitungs-pauschale des jeweiligen
Ersatzteilpreises jedoch minimum 5,00 Euro.
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IX.
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Auslandsgeschäfte
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Für die vertraglichen Beziehungen gilt
deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
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X.
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Wirksamkeit
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Sollten einzelne dieser Bedingungen, gleich aus
welchem Grund, nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
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XI.
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Gerichtsstand
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Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz oder
ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl von TRIPLEX Service GmbH.
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